VWA - Verwaltung- und WirtschaftsakademieStudium neben dem Beruf - Abend- und Wochenendvorlesungen für Berufstätige und Auszubildende

Fragen zur Finanzierung

Wieso fallen Studiengebühren an?
Die VWA ist eine privatwirtschaftliche, gemeinnützige Bildungseinrichtung. Das heißt: Ihre Finanzierung erfolgt ausschließlich durch die Studiengebühr, denn es gibt keine staatlichen Zuschüsse für den Lehrbetrieb. Effizientes Management und eine schlanke Organisation ermöglichen indes ein Studium zu vertretbaren Gebühren.

 

Ist es üblich, dass die Unternehmen sich an den Kosten eines VWA-Studiums beteiligen?
Einige Firmen übernehmen alle Kosten, andere übernehmen nur einen Teil. Über 90 Prozent der Studierenden bringen die Studiengebühren selbst auf – eine gute Investition in die Karriere.

 

Welche Möglichkeiten zur Finanzierung des Studiums gibt es?

Bei der Eigenfinanzierung tragen Sie die Studiengebühren selbst. Die VWA bietet Ihnen jedoch die Möglichkeit, die Gebühren in monatlichen Raten zu zahlen.

 

Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, sind nach aktueller Gesetzeslage als Sonderausgaben bis zu einem Betrag von EUR 4.000,00 (EUR 6.000,00 ab 2012) abzugsfähig. Ist einer Berufsausbildung oder einem Studium eine abgeschlossene erstmalige Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Erststudium vorausgegangen, liegen dagegen unbeschränkt abzugsfähige Werbungskosten oder Betriebsausgaben vor, wenn die Aufwendungen (Studiengebühren, Fahrtkosten, usw.) im Zusammenhang mit späteren Einnahmen stehen. Des Weiteren liegen Werbungskosten vor, wenn die Berufsausbildung oder das Erststudium im Rahmen eines Dienstverhältnisses (Ausbildungsdienstverhältnis) stattfindet.

 

Weitere Informationen kann Ihnen ein Steuerberater oder das für Sie zuständige Finanzamt geben.

 

Bund, Länder und EU bieten verschiedene Förderprogramme für Privatpersonen, die in ihre berufliche Qualifizierung investieren wollen. Einen umfassenden und aktuellen Überblick über diese Programme finden Sie unter www.foerderdatenbank.de, einige Beispiele im Folgenden:

 

Bildungsscheck NRW
Der Bildungsscheck NRW ermöglicht Weiterbildung zum halben Preis. Er richtet sich an Berufstätige kleiner und mittlerer Betriebe bis zu 250 Mitarbeiter und kann sowohl von Beschäftigten als auch Unternehmen eingelöst werden: Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW übernimmt pro Bildungsscheck 50 Prozent der Weiterbildungskosten bis maximal 500 Euro. Den Rest zahlt der Beschäftigte oder das Unternehmen.

 

Bei Fragen zum Bildungsscheck stehen Ihnen in ganz NRW über 200 Anlaufstellen zur Verfügung. Ihre Ansprechpartnerin Christiane Schuld ist unter 0201 81004-366 oder per E-Mail zu erreichen. Weitere Beratungsstellen sowie Informationen rund um den Bildungsscheck finden Sie unter www.bildungsscheck.nrw.de.

 

Begabtenförderung berufliche Bildung
Das Förderprogramm „Begabtenförderung berufliche Bildung“ wird von der Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung (SBB) im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung durchgeführt. Gefördert werden fachbezogene berufsbegleitende Weiterbildungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur beruflichen Aufstiegsförderung. Die Stipendiaten erhalten jährlich bis zu 1.700 Euro und werden maximal drei Jahre lang gefördert. Dabei ist ein Eigenanteil von 20 Prozent der Kosten, höchstens jedoch 180 Euro pro Förderjahr zu tragen. Die Förderung wird unabhängig von der Höhe des Einkommens und Vermögens der Stipendiaten geleistet.

 

Um ein Stipendium bewerben können sich Absolventen einer dualen Berufsausbildung, die bei der Abschlussprüfung mindestens 87 Punkte oder eine Durchschnittsnote von 1,9 erreicht haben. Möglich ist die Bewerbung auch, wenn ein besonders gutes Ergebnis bei einem Leistungswettbewerb oder ein begründeter Vorschlag von Arbeitgeber oder Berufsschule vorliegt. Des Weiteren müssen die Bewerber beschäftigt oder arbeitssuchend gemeldet und zum Aufnahmezeitpunkt jünger als 25 Jahre sein. Durch Berücksichtigung von Anrechnungszeiten können bis zu drei Jahre hinzugerechnet werden.

 

Weitere Informationen finden Sie unter www.begabtenfoerderung.de

 

Qualifizierungsscheck Hessen
Wenn Sie sich für ein Studium in Hessen interessieren, haben Sie die Möglichkeit, einen Qualifizierungsscheck Hessen zu beantragen. Diese Fördermaßnahme wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert und richtet sich an Arbeitnehmer, die für ihre derzeitige Tätigkeit keinen anerkannten Abschluss haben oder älter als 45 Jahre sind. Weitere Voraussetzungen: die Teilnahme an einer Bildungsberatung sowie ein Arbeitsvertrag bei einem Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten.

 

Mit dem Qualifizierungsscheck werden Weiterbildungen unterstützt, die von einem zertifizierten Bildungsanbieter angeboten werden und der Förderung der Beschäftigungsfähigkeit dienen. Der Umfang der Unterstützung beträgt 50 Prozent der Kosten für Teilnahme- und Prüfungsgebühren, höchstens aber 500 Euro pro Person und Jahr.

 

Weitere Informationen finden Sie unter www.qualifizierungsschecks.de.

 

Bildungsprämie
Eine einmalige Unterstützung von 500 Euro bietet die „Bildungsprämie“. Sie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Der Prämiengutschein kann Weiterbildungsinteressierten nach Prüfung der individuellen Voraussetzungen an einer von über 400 bundesweit ansässigen Beratungsstellen ausgestellt werden. Die Bedingungen sind einfach: Die Interessenten müssen erwerbstätig sein, ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen darf 25.600 Euro (51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigen (Stand: 01.01.2010).

 

Ausführliche Informationen zur Bildungsprämie finden Sie unter www.bildungspraemie.info

 

Fonds zur sozialen Sicherung

Der Fonds zur sozialen Sicherung für Arbeitnehmer der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister e.V. fördert freiwillige Bildungsmaßnahmen an den VWA Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien. Die Förderung beträgt 80 Prozent der Gebühren bis zu einem Höchstbetrag von 400 Euro pro Kalenderjahr. Voraussetzung: Sie sind Mitglied der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) und bei einem Unternehmen beschäftigt sind, das zum Geltungsbereich des „Tarifvertrages zur Führung von Langzeitkonten für die Arbeitnehmer verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (Lzk-TV)“ gehört.

 

Weitere Informationen unter

www.fonds-soziale-sicherung.de/Bildung/index_html

 

VWA Aktuell

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