Angestoßen durch die gemeinsame Erklärung der Europäischen Bildungsminister am 19. Juni 1999 in Bologna finden an deutschen Universitäten und Fachhochschulen
derzeit umfassende Reformen statt, um bis 2010 einen einheitlichen Europäischen Hochschulraum zu schaffen. Hierzu gehört auch die Umstellung der Studienangebote auf die international bekannten Bachelor- und Masterabschlüsse. Der Bachelor ist dabei der erste berufsqualifizierende Abschluss eines Hochschulstudiums.
Die Bachelor Studiengänge an der VWA werden in Kooperation mit der Hessischen Berufsakademie bzw. der niederländischen Avans Hogeschool B.V. durchgeführt.
AUF EINEN BLICK
Vorlesungszeiten (Änderungen möglich):
Voraussetzungen: Für den Bachelor of Arts (Business Administration) benötigen Sie die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife; alternativ die Fachoberschulreife (mittlere Reife) und eine abgeschlossene Berufsausbildung mit weiterführender Qualifikation sowie eine mind. vierjährige Berufspraxis. Für den Bachelor of Business Administration benötigen Sie die Fachoberschulreife, eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine mind. einjährige Berufspraxis. Ein TOEIC-Test zur Überprüfung der Englischkenntnisse (min. 550 Punkte) ist Voraussetzung für die Teilnahme am internationalen Studiengang. Entsprechende Vorbereitungskurse werden Ihnen von der VWA angeboten.
Hinweis: Wenn Sie bereits ein Wirtschafts-Diplom-Studium an der VWA absolviert haben, so beginnen Sie Ihr Bachelor-Studium direkt im 7.Semester.
Beginn: März und September
Anmeldeschluss: 6 Wochen vor Semesterbeginn
Dauer: 8 Semester
Zwischenabschlüsse: nach 4 Semestern: Ökonom/-in (VWA) für eines von 11 Berufsfeldern
nach 6 Semestern: Wirtschafts-Diplom Betriebswirt/-in (VWA)
Semesterferien: Semester 1-6 Anfang bis Ende August, sowie von Mitte bis Ende Februar
Semester 7-8 von Mitte bis Ende Februar sowie von Mitte bis Ende August
Studiengebühr: 48 x monatlich 150 EUR, insgesamt 7.200 Euro zuzüglich einer einmaligen Immatrikulationsgebühr von zurzeit EUR 1.500,00
Studiengebühr: Die Studiengebühren und alle sonstigen mit dem VWA-Studium zusammenhängenden Kosten können, bei Vorliegen der Voraussetzungen, als Sonderausgaben bis zu 4.000 Euro jährlich steuerlich geltend gemacht werden. Wenn Ihr berufsbegleitendes Erststudium Teil eines Dienstverhältnisses ist, können Sie sogar die gesamten Studienkosten - über die jährlichen 4.000 Euro hinaus - in vollem Umfang steuerlich absetzen, sofern diese nicht vom Arbeitgeber getragen werden. Nähere Informationen kann Ihnen ein Steuerberater oder das für Sie zuständige Finanzamt geben.